Förderung des Leistungssports
Nr. 99098004027000Leistungsbeschreibung
Förderung der hessischen Sportfachverbände, Sportvereine und Institutionen in den unterschiedlichsten Bereichen des Leistungssports
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Rechtsgrundlage
Artikel 62 a Hessische Verfassung
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.
Bemerkungen
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan