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Fachkundenachweis Straßenpersonenverkehr

Nr. 99105010029000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Verkehr mit Kraftomnibussen betreiben oder Ausflugsfahrten bzw. Ferienzielreisen durchführen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung

  • im Verkehr mit Kraftomnibussen ist das Regierungspräsidium,
  • für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens

zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

  • Zuständig für die Fachkundeprüfung ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
  • Zuständig für die Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen ist die IHK, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat.
  • Zuständig für die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

26.08.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Nachweise sind für das Ablegen der Fachkundeprüfung erforderlich:

  • bei Anmeldung: ausgefülltes Anmeldeformular
  • am Prüfungstag: Nachweis über die bereits gezahlte Prüfungsgebühr, schriftliche Einladung zur Prüfung, gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden von den Kammern aufwandsbezogen ermittelt und können im Einzelnen unterschiedlich ausfallen.

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