Feststellung eines gleichwertigen Hochschulabschlusses zwecks Befähigung als Fachkraft in Tageseinrichtungen für Kinder
Nr. 99150100037000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss im Bereich Frühpädagogik, Allgemeinpädagogik oder im Sozialpflegerischen Bereich (nach § 25b Abs. 1 HKJGB) absolviert haben, können Sie die Anerkennung als Fachkraft für Kindertagesstätten beantragen.
Die Anerkennung kann erteilt werden, wenn Ihr Hochschulabschluss gleichwertig zu einem entsprechenden deutschen Hochschulabschluss ist und wenn Sie damit vergleichbare berufliche Tätigkeiten im Heimatland ausüben dürfen. Wird die Gleichwertigkeit festgestellt und Ihr Hochschulabschluss anerkannt, können Sie in Hessen in den entsprechenden Berufen arbeiten.
Bestehen wesentliche Unterschiede zwischen Ihrem ausländischen Hochschulabschluss und dem entsprechenden deutschen Hochschulabschluss, werden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Für die vollständige Anerkennung müssen diese Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich absolviert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsstelle für ausländische Bildungsabschlüsse an der Hochschule RheinMain.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über ausländische Schul und Ausbildungsabschlüsse
- Fächer und Notenübersicht / Diploma Supplement zum Hochschulabschluss
- Ggf. Übersetzungen und Transliterationen der o.g. Nachweise
- Für Angehörige aus Drittstaaten (d.h. Personen, die nicht aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen): Meldenachweis über Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Nachweis über Standortberatung der Zentralstelle für Berufsanerkennung oder Nachweis über einschlägige Erwerbsabsicht (z.B. durch Beantragung eines Einreisevisums zur Erwerbstätigkeit, Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept bei selbstständiger Tätigkeit)
- Ggf. ausländische Berufserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Wenn Sie sehr wenig verdienen oder zurzeit kein Einkommen haben, können Sie finanzielle Unterstützung für das Anerkennungsverfahren beantragen. Den Zuschuss müssen Sie VOR einem Antrag auf Anerkennung beantragen. Hier können Sie sich über den Zuschuss informieren:
- Gebühr: 100,00 - 600,00 Euro
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst - Referat II 6 A „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“