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Erlaubnis für Finanzdienstleister beantragen

Nr. 99050039005000

Leistungsbeschreibung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilen. Die Erlaubnis kann darüber hinaus auf einzelne Finanzdienstleistungen beschränkt werden und zieht eine laufende Aufsicht der Behörde über den Finanzdienstleister nach sich.

Für folgende Finanzdienstleistungen benötigen Sie eine Erlaubnis:

  • die Anlagevermittlung,
  • die Anlageberatung,
  • den Betrieb eines multilateralen Handelssystems,
  • das Platzierungsgeschäft,
  • den Betrieb eines organisierten Handelssystems,
  • die Abschlussvermittlung,
  • die Finanzportfolioverwaltung
  • den Eigenhandel,
  • die Vermittlung von Einlagen in Drittstaaten,
  • das Kryptoverwahrgeschäft,
  • das Sortengeschäft,
  • das Factoring,
  • das Finanzierungsleasing,
  • die Anlageverwaltung und
  • eingeschränktes Verwahrgeschäft.

Sie brauchen außerdem die schriftliche Erlaubnis der BaFin, wenn Sie

  • neben Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen auch Eigengeschäft betreiben wollen, also Finanzinstrumente für eigene Rechnung anschaffen oder verkaufen wollen.

Hinweis: Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu sichern. Die Beitragsleistung richtet sich nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit.

Für andere Finanzdienstleistungen ist eventuell eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung nötig. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe erforderlich ist.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

03.02.2020

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gründungsunterlagen, Gesellschaftsvertrag oder Satzung (beglaubigte Kopien)
  • ein geeigneter Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel
  • Angabe der Geschäftsleiter
  • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und der Geschäftsleiter erforderlich sind in Form einer Straffreiheitserklärung (Formulare und Online-Dienste)
  • Angaben, die für die Beurteilung der fachlichen Eignung der Inhaber und Geschäftsleiter erforderlich sind:
    • detaillierter, lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf jedes Inhabers beziehungsweise Geschäftsleiters,
    • ergänzt zumindest um die Zeugnisse der in den letzten 3 Jahren beendeten Beschäftigungsverhältnisse
  • ein tragfähiger Geschäftsplan mit Angabe der Art der geplanten Geschäfte
    • unter begründeter Angabe ihrer künftigen Entwicklung
    • einschließlich Planbilanzen, Plangewinn- und Verlustrechnungen für die ersten drei Geschäftsjahre
  • eine nähere Beschreibung der beabsichtigten Geschäftsabwicklung
  • soweit entworfen: Muster der vorgesehenen
    • Kundenverträge,
    • Verwaltungsverträge,
    • Konto- oder Depotvollmachten und
    • allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Darstellung des organisatorischen Aufbaus des Instituts einschließlich Organigramm
    • mit Angaben über geplante Zweigstellen und
    • darüber, ob die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen beabsichtigt ist, sowie
    • eine Erklärung darüber, ob beabsichtigt ist, Auslagerungen von Bereichen auf ein anderes Unternehmen vorzunehmen
  • Darstellung der geplanten internen Kontrollverfahren mit Darlegung, wie die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz sichergestellt werden soll
  • Wenn an dem Institut bedeutende Beteiligungen gehalten werden:
    • Angabe der Inhaber bedeutender Beteiligungen
    • Angabe der Höhe dieser Beteiligungen
    • Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Inhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter notwendig sind (siehe oben: Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin)
  • Sofern Antragsteller oder Inhaber bedeutender Beteiligungen Konzernen angehören: Darstellung der Konzernstruktur, Konzernspiegel
  • Angabe von Tatsachen, die auf eine enge Verbindung zwischen dem Finanzdienstleistungsinstitut und anderen natürlichen Personen oder anderen Unternehmen hinweisen
  • Anzeigen und Unterlagen nach § 2c Kreditwesengesetz in Verbindung mit der Inhaberkontrollverordnung
  • bei Wertpapierhandelsunternehmen in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes: Darlegung des Inhabers, inwieweit er angemessene Vorkehrungen zum Schutz der Kunden für den Fall der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit getroffen hat, zum Beispiel im Todesfall oder bei Geschäftsunfähigkeit. Die Darlegung enthält die Einwilligung des darin benannten Vertreters und dessen Erklärung zur Beurteilung seiner Zuverlässigkeit (siehe oben: Straffreiheitserklärung, Mustererklärung der BaFin), sofern es sich um eine natürliche Person handelt.

Bei Finanzdienstleistungsinstituten, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1- 4 oder 11, Abs. 1 S. 2 Nr. 4 oder Nr. 10 Kreditwesengesetz beantragen:

  • Angaben nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943
  • Formblatt der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945

Welche Gebühren fallen an?

  • Verfahrenskosten: EUR 4.545 bis EUR 10.160
  • Zusätzlich müssen Sie als Institut die Kosten der Bundesanstalt für die laufende Aufsicht erstatten. Hierbei werden Kosten für von der BaFin veranlasste Prüfungen und bestimmte einzelne Maßnahmen gesondert erhoben (gesonderte Erstattung, Gebühren). Ansonsten werden die Kosten anteilig auf die einzelnen Institute umgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antrag auf Erlaubnis: vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Bearbeitungsdauer

6 Monate ab vollständigem Antrag

Anträge / Formulare

Formulare: teilweise zum Download vorhanden

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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