Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Gebrauchsmusteranmeldung

Nr. 99092005060001

Leistungsbeschreibung

Das Gebrauchsmuster wird auch als "Kleines Patent" bezeichnet. Es ist ein echtes Erfindungsschutzrecht, das in seinen Schutzwirkungen nicht hinter dem Patent zurück steht. Da bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters lediglich eine formale Prüfung stattfindet, kann es schnell, einfach und kostengünstig erworben werden. Das macht es in der Praxis attraktiv.
Auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel können damit geschützt werden. Ausgenommen sind jedoch Verfahren, wie zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge.

Im Unterschied zum Patent gibt es keine europäische Gebrauchsmusteranmeldung. Eine internationale Gebrauchsmusteranmeldung ist ebenfalls nicht möglich, zudem gibt es den Gebrauchsmusterschutz nicht in allen Ländern.

Allerdings kann von einer deutschen Gebrauchsmusteranmeldung die Priorität für Nachanmeldungen im Ausland auch für europäische und internationale Patentanmeldungen beansprucht werden.

Hinweis:

Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Die Entscheidung, ob man sich dabei der Hilfe eines Anwalts bedienen will, ist jedem selbst überlassen. Wer jedoch keinen Wohnsitz im Inland hat, muss sich bei der Anmeldung durch einen im Inland bestellten Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München

Hinweis: Sie können Ihre Anmeldung aber auch bei den Dienststellen des DPMA in Jena oder beimInformations- und Dienstleistungszentrum Berlin (DPMA-IDZ) einreichen.  Die
Patentinformationszentren in Hessen arbeiten als anerkannter Kooperationspartner des DPMA. Sie stehen daher für Fragen zum Schutzrecht als Anlaufstelle zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gebühren für die Anmeldung müssen Sie unaufgefordert innerhalb von 3 Monaten nach der Antragstellung bezahlen, ansonsten gilt Ihr Antrag als zurückgenommen.

Der Gebrauchsmusterschutz beträgt zunächst 3 Jahre. Danach können Sie den Schutz auf maximal 10 Jahre verlängern, indem Sie rechtzeitig die Verlängerungsgebühren entrichten.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Die Gebrauchsmusterstelle trägt das Gebrauchsmuster ein, ohne alle sachlichen Voraussetzungen zu prüfen. Erst in einem eventuellen Löschungsverfahren wird geklärt, ob die eingetragene Erfindung tatsächlich neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht.
Einen Löschungsantrag kann jedermann stellen. Der Antrag ist gebührenpflichtig und muss schriftlich mit einer Begründung eingereicht werden.

Bevor Sie einen Löschungsantrag stellen, sollten Sie aber das Kostenrisiko berücksichtigen. So hat die unterlegene Partei auch die Kosten der Gegenseite zu übernehmen.

Fachlich freigegeben am

22.07.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag; das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formular G 6003 (siehe unter Anträge/Formulare) ist zu verwenden
  • technische Beschreibung mit
    • Darstellung des Standes der Technik,
    • Aufbau und Vorteil der eigenen Erfindung,
  • Schutzansprüche, das heißt
    • was an der Erfindung neu ist und
    • wofür genau der Gebrauchsmusterschutz beantragt wird
  • gegebenenfalls eine oder mehrere technische Zeichnungen

Tipp: Detaillierte Informationen darüber, welche Bestandteile in einer Gebrauchsmusteranmeldung enthalten sein müssen und Beispiele hierzu finden Sie im "Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder" des DPMA . Es ist eine bestimmte Form einzuhalten.

Welche Gebühren fallen an?

  • Anmeldegebühr
    • bei Anmeldung in Papierform: 40,00 Euro
    • bei elektronischer Anmeldung: 30,00 Euro
  • Aufrechterhaltungsgebühren
    • für das 4. - 6. Schutzjahr: 210,00 Euro
    • für das 7. und 8. Schutzjahr: 350,00 Euro
    • für das 9. und 10. Schutzjahr: 530,00 Euro

Nähere Informationen enthält das Kostenmerkblatt des DPMA.

Tipp: Wie für die meisten Schutzrechtsverfahren können Sie auch für die Eintragung eines Gebrauchsmusters in begründeten Fällen Verfahrenskostenhilfe beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragen.

Anträge / Formulare

Seite zurück Nach oben