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Gründungszuschuss beantragen

Nr. 99007005000000, 99007005017000

Leistungsbeschreibung

Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.

Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen, ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mindestens noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 150 Tage haben, können Sie keinen Gründungszuschuss erhalten.

Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:

  • Phase 1: 6 Monate Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts plus einer monatlichen Pauschale von 300,00 EUR zur sozialen Absicherung
  • Phase 2: 9 Monate Zuschuss in Höhe von monatlich 300,00 EUR

Inwieweit eine Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht (mehr) gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist übrigens nicht einkommensteuerpflichtig.

Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Schritt in die Selbständigkeit bei Ihrer Kranken- und Rentenversicherung über Ihre Versicherungspflichten und die Möglichkeiten der Weiterversicherung.

Als Selbständige oder Selbständiger können Sie auch beantragen, in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig zu werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit (beispielsweise Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung).

Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

  • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes oder der selbständigen Tätigkeit
  • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen:
    • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:

  • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
  • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Ihnen können aber – je nach Ihrer Wahl der fachkundigen Stelle – Kosten für die Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung entstehen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld von einer Agentur für Arbeit.
  • Sie haben bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
  • Sie können Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen.
  • Sie können die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorweisen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder Banken.
  • Sie haben das erforderliche Lebensjahr für den Bezug der Regelaltersrente noch nicht vollendet.  

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragstellung möglich: Ja (zur Wahrung der Frist)
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

17.04.2023

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Herausgebende Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)

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