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Gymnasium

Nr. 99088003034004

Leistungsbeschreibung

Das gymnasiale Angebot richtet sich an intellektuell begabte, leistungsfähige und -willige Schülerinnen und Schüler und bereitet diese auf den Besuch einer Universität oder auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Es ist auf die Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung zugeschnitten und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus, entsprechend ihren besonderen Fähigkeiten und Neigungen Schwerpunkte zu bilden.

Der gymnasiale Bildungsgang führt die Schülerinnen und Schüler zur Allgemeinen Hochschulreife – zum Abitur. Er umfasst in der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 5 bis 10, an die sich eine dreijährige Oberstufe (Sekundarstufe II) anschließt. Somit können die Schülerinnen und Schüler an den Gymnasien das Abitur nach acht Jahren (G8) bzw. das Abitur nach neun Jahren (G9) erreichen. Der gymnasiale Bildungsgang kann auch an integrierten und kooperativen (schulformbezogenen) Gesamtschulen absolviert werden.

In der gymnasialen Oberstufe steht die Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten im Zentrum, weshalb besonderer Wert auf das selbständige Arbeiten und Lernen gelegt wird. Das erste Jahr der Oberstufe (Einführungsphase) dient unter anderem.dem Ausgleich der unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Schülerinnen und Schüler mitbringen. Erst die Leistungen des zweiten und dritten Jahres der Oberstufe (Qualifikationsphase) zählen für das Abitur.

Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche (darunter die beiden Leistungskurse) sowie zwei mündliche Prüfungsfächer. Für eines der beiden mündlichen Prüfungsfächer kann statt einer mündlichen Prüfung als Prüfungsform eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung gewählt werden. Jede Schülerin und jeder Schüler muss sich in den Fächern Deutsch und Mathematik prüfen lassen.

Bereits nach zwei Jahren in der gymnasialen Oberstufe ist der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife möglich. Eine anschließende mindestens einjährige Berufs- oder Praktikumstätigkeit führt danach zur endgültigen Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Fachlich freigegeben am

05.10.2016
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