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Hilfe bei Notfällen im Ausland

Nr. 99089063000000

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, so können Sie sich an die nächstgelegene deutsche Vertretung wenden. Die deutschen Vertretungen können z.B. weiterhelfen, wenn Sie

  • Ihren Pass verloren haben,
  • in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
  • Opfer eines Gewaltverbrechens wurden, etc.

An wen muss ich mich wenden?

Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Werderscher Markt 1
10117 Berlin

Telefonzentrale
Erreichbarkeit: täglich 24 Stunden

Tel.: +49 30 -1817-0
Fax: +49 30 -1817-3402
E-Mail: poststelle@diplo.de

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die deutschen Vertretungen können Hilfe nach dem Konsulargesetz leisten. Hier gilt der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Für Notfälle außerhalb der regulären Dienstzeiten sind Bereitschaftsdienste eingerichtet.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen

 

Fachlich freigegeben am

23.05.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Je nach Hilfeleistung unterschiedlich, bitte klären Sie im Direktkontakt mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten.

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