Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
Nr. 99063039169001Leistungsbeschreibung
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Zuständige Stelle
In Hessen sind für diese Leistung die Immissionsschutzdezernate der Regierungspräsidien zuständig.