Ingenieurkammer Hessen - Mitgliedschaft beantragen
Nr. 99147003060000Leistungsbeschreibung
Bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) gibt es 2 Formen der Mitgliedschaft:
Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer besteht für freiberufliche Ingenieure, die eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind (Beratende Ingenieure, Stadtplaner).
Angestellte Ingenieure können der Kammer freiwillig beitreten.
Die Kammer führt Listen über
- Beratende Ingenieure,
- Stadtplaner - IngKH,
- freiwillige Mitglieder,
- Nachweisberechtigte, Bauvorlageberechtigte und Prüfsachverständige,
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Bestellung durch IngKH),
- Fachplaner.
Als Pflichtmitglieder gehören der Ingenieurkammer alle
- in die Liste der Beratenden Ingenieure oder
- in die Liste der Stadtplaner - IngKH
eingetragenen Personen an.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
- Gesetz über die Errichtung einer Ingenieurkammer und über die Berufsordnung der Beratenden Ingenieure in Hessen (Ingenieurkammergesetz - IngKammG)
- Verordnung über Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen (AIKZustVO)
Formulare
- Kammermitgliedschaft
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular/Personalbogen
- Beglaubigte Abschriften der Ingenieur-Examens-Urkunden oder Bachelor- und Masterurkunde sowie das Diploma Supplement bzw. die amtlichen Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" nach dem Hessischen Ingenieurgesetz vom 15.07.1970 (GVBI. I S. 407)
- Nachweise (Zeugnisse, Referenzliste etc.) über die praktische, mindestens 3 Jährige Ingenieurtätigkeit
- Ggf. Mitgliedsurkunde des Beratenden Ingenieurs einer anderen Ingenieurkammer
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Erklärung der beruflichen Unabhängigkeit
- Zuordnung zu Fachgruppen und/oder Arbeitskreisen
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Einzugsermächtigung für einmalige Prüf - und Eintragungsgebühr sowie die jährliche Beitragsrechnung
- Führungszeugnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Welche Gebühren fallen an?
- Die Kosten für das Prüf-und Eintragungsverfahren betragen 150,00 Euro.
- Die Kammermitgliedschaft ist beitragspflichtig.
Grundlage ist die Beitragsordnung der Ingenieurkammer Hessen.