Instrumentenflugberechtigung erwerben
Nr. 99080043000000Leistungsbeschreibung
Der Betrieb unter Instrumentenflugregeln (IFR) in einem Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff oder einem Luftfahrzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit ist nur Inhabern der Pilotenlizenzen PPL, CPL, MPL und ATPL mit einer der Luftfahrzeugkategorie angemessenen Instrumentenflugberechtigung (IR) erlaubt.
An wen muss ich mich wenden?
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Anträge / Formulare
Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes.
- LBA-Formulare
(Luftfahrtbundesamt)