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Instrumentenflugberechtigung erwerben

Nr. 99080043000000

Leistungsbeschreibung

Der Betrieb unter Instrumentenflugregeln (IFR) in einem Flugzeug, Hubschrauber, Luftschiff oder einem Luftfahrzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit ist nur Inhabern der Pilotenlizenzen PPL, CPL, MPL und ATPL mit einer der Luftfahrzeugkategorie angemessenen Instrumentenflugberechtigung (IR) erlaubt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Luftfahrt-Bundesamt.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

24.09.2013

Anträge / Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Luftfahrt-Bundesamtes.

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