Kapitalertragsteuer - Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
Nr. 99102040010000Leistungsbeschreibung
Sie möchten gegenüber Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, um für Ihre Kapitalerträge die Einbehaltung der Abgeltungsteuer (früher: Kapitalertragsteuer) zu vermeiden? Übersteigen Ihre Kapitalerträge 801,00 Euro beziehungsweise bei Eheleuten 1.602,00 Euro jährlich, müssen Sie dazu eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) des Finanzamtes vorlegen.
Hinweis: Bei geringeren Kapitalerträgen benötigen Sie für den Freistellungsauftrag keine NV-Bescheinigung. Das Formular für den Freistellungsauftrag erhalten Sie bei Ihrer Bank.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Abgeltungsteuer" finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums.
- Abgeltungsteuer
(Bundesministerium der Finanzen)
An wen muss ich mich wenden?
An das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie nachstehend ermitteln.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die NV-Bescheinigung rechtzeitig, das heißt, vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge, beim Finanzamt beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung (NV 1 A)"
- Einkommensnachweise
- Rentenbescheide
- Leistungsmitteilungen aus Altersvorsorgeverträgen
- Leistungsmitteilungen aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
- bei Anträgen für minderjährige Kinder: Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten
Welche Gebühren fallen an?
Keine