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Kartellrecht, Landeskartellbehörde
Nr. 99070003000000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
- Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten
dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
An wen muss ich mich wenden?
Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde.
- Landeskartellbehörde
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)
Bemerkungen
Weitere Informationen:
- Sonderrufnummern; Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine, formlos