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Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe zur Pflege

Nr. 99076007131000

Leistungsbeschreibung

Wer dauerhaft Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei einem Heimaufenthalt benötigt, kann in Ergänzung zu den Leistungen der Pflegekasse Hilfe zur Pflege erhalten. Bei einer Betreuung in der Familie wird Pflegegeld bezahlt; bei einer Inanspruchnahme einer ambulanten Pflegekraft oder bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim werden die angemessenen Kosten übernommen.

Rechtsgrundlage

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben am

07.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle -Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.

Unterstützende Institutionen

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Soziale Entschädigung/Hauptfürsorgestelle
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
 

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