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Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft

Nr. 99018016034000

Leistungsbeschreibung

Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in Hessen ausüben, gehören der Landesapothekerkammer Hessen als Mitglied an. Die Landesapothekerkammer Hessen ist die Standesvertretung der Apothekerinnen und Apotheker in Hessen.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehören unter anderem:

  • Vertretung der Berufsinteressen der Mitglieder
  • Überwachung der Berufspflichten

Förderung der Fort – und Weiterbildung ihrer Mitglieder

An wen muss ich mich wenden?

An die Landesapothekerkammer Hessen, Kuhwaldstraße 46, 60486  Frankfurt am Main.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgen bzw.  bei vorübergehender Berufsausübung innerhalb von 5 Tagen.

Änderungen persönlicher Daten,  Arbeitgeberwechsel sowie sonstige Änderungen des Arbeitsverhältnisses müssen ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden. Die Beendigung der pharmazeutischen Tätigkeit ist unverzüglich zu melden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

27.10.2016

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllter und unterschriebener Meldebogen, sowie in Kopie die

  • Approbationsurkunde

oder

  • Erlaubnis zur Ausübung des Apothekerberufes

Sofern die Anstellung nicht in einer Apotheke erfolgt, ist zusätzlich eine Stellenbeschreibung beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Mitglieder der Landesapothekerkammer Hessen zahlen Beiträge nach der Beitragsordnung der Landesapothekerkammer Hessen.

Die Beiträge sind quartalsmäßig zu entrichten.

Inhaber öffentlicher Apotheken zahlen Beiträge die entsprechend dem Jahresumsatz des Vorvorjahres der Apotheke bzw. der Apotheken gestaffelt sind.

Angestellte Apotheker zahlen je nach Anzahl der wöchentlichen Arbeitszeit und der Beschäftigungsstätte einen Beitrag zwischen 40,00 € und 70,00 € im Quartal.

Beschäftigte in der Industrie oder einer Krankenhausapotheke zahlen je nach wöchtentlicher Arbeitszeit einen Beitrag zwischen 40,00 € und 60,00 € im Quartal.

Bei einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder an einer Hochschule beträgt der Betrag, abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, pro Quartal zwischen 40,00 € und 50,00 €.

Für freiberuflich oder als Vertretung Tätige beträgt der Betrag 50,00 € im Quartal.

Freiwillige Mitglieder zahlen einen Beitrag in Höhe von 40,00 € im Quartal.

Bei Übernahme einer öffentlichen Apotheke oder eines Filialverbundes richtet sich die Beitragshöhe nach dem Umsatz des letzten Bezugsjahrs des früheren Inhabers.

Pharmazeuten/innen im Praktikum sind beitragsfrei.

Weitere Einzelheiten können in der Beitragsordnung der Landesapothekerkammer Hessen eingesehen werden.

Anträge / Formulare

Alle wichtigen Anträge und Formulare finden Sie auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen:

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