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Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen

Nr. 99118013000000, 99118013055000

Leistungsbeschreibung

Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxinen und PCB zu melden. Damit sollen mögliche Probleme früher erkannt werden.

Hinweis: Die Meldepflichten sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
  • Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV)

Tipp: Eine Übersicht der vorrangigen Pflichten der Unternehmer bietet Ihnen die Europäische Kommission. Im Portal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfahren Sie mehr über Dioxine und andere langlebige organische Verbindungen. Es erstellt auf Basis der Unternehmensmeldungen quartalsweise Berichte über Untersuchungsaktivitäten und veröffentlicht diese in seinem Portal.

An wen muss ich mich wenden?

Lebensmittelunternehmer:

An die zuständige  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten

Futtermittelunternehmer:                            

An das Regierungspräsidien Gießen:                                      

Welche Fristen muss ich beachten?

Ihre Mitteilung muss binnen 14 Tagen, nachdem das Untersuchungsergebnis endgültig feststeht, erfolgen.

Achtung: Wenn der für das jeweilige Lebensmittel oder Futtermittel gesetzlich festgesetzte Höchstgehalt überschritten wurde, muss die Mitteilung unverzüglich erfolgen. Sollten Sie annehmen, dass ihre Lebens- oder Futtermittel nicht sicher sind, müssen Sie die zuständigen Stellen unverzüglich über ergriffene Maßnahmen unterrichten.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sonstiges

Hinweis: Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht der Untersuchungsergebnisse (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitteilung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die zuständige Stelle kann ein Bußgeld von bis zu 20.000,00 Euro verhängen.

Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelsicherheit erhalten Sie im Portal des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) unter  „Dioxin/PCB - Meldepflichten“

Fachlich freigegeben am

23.07.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllte Formulare; siehe dazu Muster im Portal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Welche Gebühren fallen an?

Anträge / Formulare

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