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Lehreraustausch

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Deutsch-Kanadischen Lehreraustauschs haben hessische Lehrkräfte die Möglichkeit, entweder an einem einwöchigen Austausch auf Gegenseitigkeit zwischen Hessen und der Provinz Alberta teilzunehmen oder ein ganzes Jahr im jeweiligen Partnerland zu verbringen.
 

Kurzfristiger Deutsch-Kanadischer Lehreraustausch mit der Provinz Alberta

Der einwöchige Aufenthalt der kanadischen Lehrerinnen und Lehrer bei ihren Partnerinnen und Partnern in Hessen findet in der Regel vor den Sommerferien statt. Die hessischen Lehrerinnen und Lehrer halten sich üblicherweise im Herbst in Alberta auf.
 

Einjähriger Deutsch-Kanadischer Lehreraustausch

Im Rahmen des einjährigen Lehreraustauschs können hessische Lehrerinnen und Lehrer für ein Jahr an einer kanadischen Schule die eigenen Fächer und/oder Deutsch als Fremdsprache unterrichten.

Im Gegenzug übernimmt die kanadische Lehrkraft den Unterricht ihrer Partnerin bzw. ihres Partners – in Absprache mit der Schulleitung auch andere Fächer. Der Wohnungs- und Arbeitsplatztausch ist bei diesem Programm obligatorisch.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für den Deutsch-Kanadischen Lehreraustausch ist die Servicestelle „Internationale Begegnungen“ beim Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim.

Fachlich freigegeben am

08.02.2017

Welche Gebühren fallen an?

Die Reise- und Aufenthaltskosten für den einwöchigen Lehreraustausch sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu tragen. Eine Erstattung durch die Schule oder das Staatliche Schulamt ist nicht möglich.

Der einjährige Austausch erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge. Die Reisekosten müssen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst getragen werden, eine Bezuschussung ist auch nachträglich nicht möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) koordiniert Fortbildungskurse und Hospitationsprogramme im Ausland. Informationen erhalten interessierte Lehrkräfte ebenfalls über die Servicestelle „Internationale Begegnungen“ beim Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an den beiden Programmen sind unterschiedlich, ebenso das Bewerbungsverfahren. Interessenten können sich mit der Servicestelle „Internationale Begegnungen“ beim Staatlichen Schulamt in Rüsselsheim in Verbindung setzen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

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