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Luftverkehr: Schleppberechtigung erwerben

Nr. 99080039001000

Leistungsbeschreibung

Führer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen brauchen zum Schleppen anderer Luftfahrzeuge (z. B. Segelflugzeuge) oder anderer Gegenstände eine Schleppberechtigung. Die Berechtigung wird unter Angabe der Art der Aufnahme und der Art des Schleppgegenstandes in den betreffenden Luftfahrerschein eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

An das jeweils zuständige Regierungspräsidium.
(Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

21.02.2017

Anträge / Formulare

Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

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