Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Nr. 99014018012000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person
  • Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
  • Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Anweisung durch das Gericht

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

20.10.2022

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Seite zurück Nach oben