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Menschen mit wesentlicher Behinderung im Begleiteten Wohnen in Familien

Nr. 99015004000000

Leistungsbeschreibung

Das Begleitete Wohnen bietet Erwachsenen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben, die durch einen professionellen Fachdienst in der erforderlichen Intensität unterstützt wird. Durch diese Form der Betreuung wird ein stationärer Aufenthalt in einem Wohnheim für behinderte Menschen vermieden.

An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen

  • Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,
  • Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen,

     

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Diese Form des Wohnens ist nur möglich, wenn ein qualifizierter Fachdienst zur Verfügung steht, der eine geeignete Familie gewinnt und die Betreuung des Menschen mit Behinderung in der Familie kontinuierlich begleitet. Um die geeigneten Leistungen auszuwählen und den erforderlichen Umfang der Unterstützung festzustellen, findet eine Beratung möglichst unter Teilnahme des Menschen mit Behinderung in der Hilfeplankonferenz der Region statt.

Die "Richtlinien des Landeswohlfahrtsverbandes für das Begleitete Wohnen von behinderten Menschen in Familien" werden auf Anfrage vom Landeswohlfahrtsverband versendet.

Bemerkungen

Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Begleiteten Wohnen von behinderten Menschen in Familien (BWF)"

Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und den §§ 53 - 60 SGB XII

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

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