Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Nassauischer Zentralstudienfonds (NZF), Stipendium beantragen

Nr. 99103001000000

Leistungsbeschreibung

Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Die Stiftung unterstützt Bildungsmaßnahmen in Hessen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtum Nassau und vergibt unter anderem Stipendien.

Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt zur Zeit 1.000,00 Euro je Semester.

Dauer der Förderung
Die maximale Förderdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienfaches.

Hinweis:

Ein Rechtsanspruch zur Förderung besteht nicht. Bewilligte Stipendien können jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Die Auszahlung am Semesterende ist an eine jeweils im Semester erbrachte zusätzliche besondere Studienleistung geknüpft. Dies kann zum Beispiel der Besuch einer zusätzlichen Vorlesungsreihe oder eine zusätzliche Hausarbeit sein. Näheres dazu wird im Bewilligungsbescheid aufgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Nassauischen Zentralstudienfonds (NZF) beim Regierungspräsidium Darmstadt

Welche Fristen muss ich beachten?

Das  Online-Antragsformular zur Gewährung des Stipendiums ist vollständig ausgefüllt

  • bis spätestens 1. März. des Jahres für das jeweilige Sommersemester
  • bis spätestens 15. Oktober des Jahres für das jeweilige Wintersemester

an das Postfach des NZF zu senden. Die E-Mail-Adresse ist auf dem Formular vermerkt.

Rechtsgrundlage

Nassauisches Schuledikt des Herzogs Wilhelm von Nassau am 29.03.1817 gegründet. (Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Jahrgang 1817, Nr. 5, Seite 47).

Fachlich freigegeben am

16.10.2019

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde
  • Abschlusszeugnis der Schule, Hochschule (Bachelor) und ggf. der Berufsausbildung
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis Regelstudienzeit
  • tabellarischer Lebenslauf
  • optional Nachweise für einen Vergabebonus bei wirtschaftlich besonders schwierigen Einkommensverhältnissen (z.B. BAföG-Bescheid oder Zuwendungsbescheid ALG II nach SGB II, bzw. laufende Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII).

Welche Gebühren fallen an?

Anträge / Formulare

Formulare finden Sie während der Bewerbungsphasen vom 1. Februar bis 1. März und vom 15. September bis 15. Oktober  im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Was sollte ich noch wissen?

Haben Sie eine Förderzusage erhalten, beachten Sie bitte, dass für die Auszahlung des Stipendiums der Nachweis einer im jeweiligen Semester erbrachten besonderen Studienleistung erforderlich ist. Diese ist im Rahmen des gewählten Studiengangs zusätzlich und über die gemäß Studienordnung ohnehin zu fertigenden Arbeiten hinausgehend, zu erbringen. Die Bescheinigung muss auf einem Originalbriefkopf Ihrer Universität ausgestellt sein. Den Nachweis über die erbrachte Sonderleistung legen Sie bitte zusammen mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung jeweils bis bis spätestens 1. April für das absolvierte Wintersemester und bis spätestens 1. Oktober für das absolvierte Sommersemester vor.

Seite zurück Nach oben