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Nichtinvestive Förderung von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte zur Entlastung pflegender Angehöriger

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Modellförderung nach § 45c SGB XI werden neue Versorgungskonzepte und –strukturen insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige erprobt. Die Modellprojekte sollen darauf ausgerichtet sein, bestehende Versorgungslücken zu schließen und neuartige, an dem konkreten Bedarf ausgerichtete Angebote innerhalb eines Versorgungsnetzwerkes vorzuhalten.

An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Gießen.

Rechtsgrundlage

§ 45 c SGB XI in Verbindung mit der Rahmenvereinbarung über die Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote, ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte im Sinne von § 45 c und 45c SGB XI.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine freiwillige Förderung.

Fachlich freigegeben am

29.08.2016

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit Projektkonzeption und Kosten-und Finanzierungsplan.

Welche Gebühren fallen an?

Anträge / Formulare

Antragsformulare stehen zum download bereit auf der homepage des Regierungspräsidiums Gießen.

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