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Organspende - Ausweis ausfüllen

Nr. 99003029040000

Leistungsbeschreibung

Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z.B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organtransplantation gerettet werden.

Mit einem Organspende-Ausweis können Sie

  • einer Organentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
  • ihr widersprechen,
  • Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe beschränken oder
  • die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.

Hinweis: Die allgemeine Feststellung des Todes bei Atem- und Herzstillstand kann jede Ärztin und jeder Arzt vornehmen. Voraussetzung für eine Organspende ist aber die Diagnose „unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall (Hirntod)". Dieser ist definiert als Zustand der unwiederbringlich erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Er kann beispielsweise als Folge einer Hirnblutung, einer schweren Hirnverletzung oder eines Hirntumors eintreten. Die Richtlinie zur Feststellung des unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch die Bundesärztekammer erstellt und muss vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden.

Eine „hirntote“ Person kann nicht mehr selbständig atmen. Ohne maschinelle Beatmung führt der eintretende Sauerstoffmangel unweigerlich zum Herz-Kreislaufstillstand. Durch maschinelle Beatmung und Medikamente kann der Herz-Kreislaufstillstand für eine gewisse Zeit hinausgezögert werden, damit die Organe weiter durchblutet werden. Unter diesen Bedingungen besteht die Möglichkeit, Organe für die Transplantation zu entnehmen.

Die Diagnose des unumkehrbaren Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) ist vorerst völlig unabhängig von einer möglichen Organspende. Sie wird durchgeführt, um sichere Erkenntnisse über den Zustand eines Patienten zu gewinnen.

Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (z.B. mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe). Die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung können vom vollendeten 16 , der Widerspruch kann vom vollendeten 14 Lebensjahr erklärt werden.

Sprechen Sie mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende, damit diese Ihre Entscheidung kennen und bei Bedarf in Ihrem Sinn handeln können.

Tipp: Nähere Informationen zur Organspende bieten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche Stiftung Organtransplantation

An wen muss ich mich wenden?

Den Organspende-Ausweis können Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration herunterladen,

Fachlich freigegeben am

28.10.2016

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

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