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Personalausweis Informationserteilung

Nr. 99008001013000

Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

17.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

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