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Pflanzenschutzanwendung für andere/ Beratung über den Pflanzenschutz anzeigen; Sachkundenachweis

Nr. 99093018012000

Leistungsbeschreibung

Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzenerzeugnisse und Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen (wie im Ackerbau, Weinbau oder Obstbau) vor Schadorganismen und anderen Beeinträchtigungen schützen. Pflanzenschutzmittel sollen so  angewandt werden, dass die Risiken von  schädlichen Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich sind.
Auf Freilandflächen dürfen Pflanzenschutzmittel nur angewandt werden, wenn sie landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Sie dürfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden.

Anzeigepflichtig ist die Beratung über Pflanzenschutz, wenn diese als gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Tätigkeit beabsichtigt ist.

Achtung: Diese Anzeige ersetzt nicht die Handelserlaubnis der Gewerbeaufsicht für das Inverkehrbringen giftiger und sehr giftiger Pflanzenschutzmittel bzw. von Stoffen, die nach der neuen Gefahrstoffverordnung von 2010 mit dem Gefahrensymbol GHS 06 (Totenkopf) gekennzeichnet sind.

Änderungen an den angezeigten Verhältnissen müssen der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich mitgeteilt werden.

Hinweis: Wenn Sie Pflanzenschutzmitteln für andere anwenden oder mit Pflanzenschutzmitteln handeln möchten, müssen Sie dies ebenfalls anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Regierungspräsidium Gießen – Dezernat Pflanzenschutzdienst

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Anzeige der gewerblichen Beratung anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen werden. Die Anzeige ist gebührenfrei.
  • Auch der Sachkundenachweis muss vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

02.06.2014

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Name und Anschrift des Betriebs sowie des Betriebsinhabers oder Geschäftsführers
  • Name, Anschrift und Nachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkundenachweis) der Personen, die andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Sachkundenachweises werden Kosten von 30,00 Euro erhoben

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