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Privathochschulen - staatliche Anerkennung beantragen

Nr. 99061015016000

Leistungsbeschreibung

Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Hochschule errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Hochschule im Rahmen der Anerkennung

  • eine Hochschulbezeichnung führen
  • Hochschulprüfungen abnehmen,
  • Abschlussgrade (Bachelor, Master) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.

Hinweis: Ausländische Hochschulen aus EU-Mitgliedstaaten dürfen betrieben werden, soweit sie ihre im Herkunftsstaat anerkannte Ausbildung im Geltungsbereich des Hessischen Hochschulgesetzesanbieten, ihre im Herkunftsstaat anerkannten Grade verleihen und diese Tätigkeit in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes steht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen und wird vor Aufnahme des Betriebs festgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung: mindestens ein Jahr vor der staatlichen Anerkennung
  • Bekanntgabe wesentlicher Änderungen (z.B. Änderung des Sitzes oder des Trägers): unverzüglich

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sonstiges

Widerruf der staatlichen Anerkennung

Das Wissenschaftsministerium kann die Anerkennung widerrufen, wenn

  • die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht länger gegeben sind und
  • nachträglich Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung der Anerkennung zur Folge gehabt hätten.

Fachlich freigegeben am

20.08.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • umfassendes Konzept bezogen auf einen Zeitraum von 4 - 5 Jahren mit folgenden Angaben:
    • Name
    • Träger der Einrichtung und dessen Rechtsverhältnisse
    • Sitz
    • Studiengänge mit Ausbildungskonzept
    • Personal
    • Forschung
    • Leitungsstruktur
  • Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungsentwürfe mit Studienplänen für die vorgesehenen Studiengänge
  • Forschungskonzept (Auflistung der begonnenen und beabsichtigten Forschungsprojekte)
  • Lehrpersonalkonzept mit folgenden Angaben zu den Mitgliedern des Lehrkörpers:
    • Qualifikation
    • Art des Beschäftigungsverhältnisses
  • Arbeitsverträge für das hauptberufliche Lehrpersonal
  • Entwurf einer Grundordnung
  • detaillierter Finanzierungsplan über einen Zeitraum von 4 - 5 Jahren mit folgenden Angaben:
    • Personalausgaben
    • Sachausgaben
    • Investitionsausgaben
    • Einnahmen zur Deckung dieser Ausgaben
  • Unterlagen zum Nachweis der gesicherten Finanzierung (z.B. Nachweis eines Kapitelvermögens, einer Bankbürgschaft, einer Grundschuld in ausreichender Höhe) – einschließlich möglicherweise erforderlicher behördlicher Genehmigungen
  • Nachweis der zum Betrieb der Hochschule erforderlichen Räumlichkeiten (z.B. Pachtverträge, Grundbuchauszüge, baubehördliche Nutzungsgenehmigungen)
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle: Gutachten einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Bildungseinrichtung
  • Aufgrund der Notwendigkeit der Durchführung eines Konzeptprüfungsverfahrens durch den Wissenschaftsrat sollte sich der Antrag in Inhalt und Aufbau an den Anforderungen für einen Antrag auf Konzeptprüfung durch den Wissenschaftsrat orientieren.

Welche Gebühren fallen an?

Staatliche Anerkennung: 2.500,00 - 7.500,00 Euro

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

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