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Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen

Nr. 99046037058000, 99118009000000

Leistungsbeschreibung

Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungs­verschiedenheiten zwischen Energieversorgern und Kunden kommen. Um Ihnen einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, schaltet sich die Schlichtungsstelle Energie auf Antrag als Vermittler ein.

TIPP: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits im direkten Kontakt mit dem Energieversorger regeln, wenden Sie sich daher zunächst an das Versorgungsunternehmen, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V..

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Frist für die schriftliche Stellungnahme des Energieversorgers: 2 Wochen nach Aufforderung durch die Schlichtungsstelle
  • Zustimmung zur einvernehmlichen Lösung: innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Empfehlung
  • Verfahrensdauer: Die Schlichtung soll innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
     

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

16.04.2012

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Schlichtungsantrag
  • Unterlagen, die für das Verständnis des Anliegens notwendig sind.
     

Welche Gebühren fallen an?

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Jedoch wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Entgelt verlangt, sollte die Schlichtungsstelle offensichtlich missbräuchlich angerufen werden.

Anträge / Formulare

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