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Schlichtungsantrag beim Ombudsmann Immobilien des IVD stellen

Nr. 99046037058000

Leistungsbeschreibung

Der Immobilienverband Deutschland IVD – Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. zählt derzeit etwa 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter auch Finanzdienstleister, Bauträger und viele weitere Unternehmen der immobiliennahen Dienstleistungen.

Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und einem IVD-Mitgliedsunternehmen ohne langwierigen Rechtsstreit geklärt werden können, hat der IVD ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingerichtet. Der Ombudsmann hilft Ihnen dabei, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen.

Hinweis: Bevor Sie sich an die Ombudsstelle wenden können, müssen Sie sich mit Ihrer Beschwerde zunächst direkt an das jeweilige IVD-Mitgliedsunternehmen wenden. Das Unternehmen hat so die Gelegenheit, seine Entscheidung zu überdenken beziehungsweise besser zu begründen. Häufig lässt sich durch Korrespondenz oder ein persönliches Gespräch ein Streitfall gänzlich vermeiden.

Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen

An wen muss ich mich wenden?

an den Ombudsmann Immobilien im Immobilienverband Deutschland (IVD)

Welche Fristen muss ich beachten?

Schlichtungsanträge sind möglich

  • nachdem Sie eine schriftliche Entscheidung des Immobilienunternehmens auf Ihre Beschwerde erhalten haben oder
  • frühestens sechs Wochen nach Eingang Ihrer Beschwerde beim Immobilienunternehmen, ohne dass Sie eine schriftliche Entscheidung des Unternehmens erhalten haben.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

11.04.2012

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihr formloser Schlichtungsantrag, enthält:

  • die Personalien des Verbrauchers
  • Namen und Daten des IVD-Mitgliedsunternehmens
  • eine kurz gefasste Beschreibung des Sachverhalts
  • die Angabe, was mit der Beschwerde erreicht werden soll
  • Unterlagen, die zum Verständnis Ihres Falls notwendig sind, zum Beispiel auch Schriftwechsel, einschließlich etwaiger Antwortschreiben des IVD-Mitgliedsunternehmens

Gegebenenfalls fordert die Ombudsstelle von Ihnen weitere Unterlagen an.

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Es fallen lediglich Kosten für Porto und gegebenenfalls für Kopien an.

Anträge / Formulare

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