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Schutzimpfungen

Nr. 99134028000000

Leistungsbeschreibung

Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen heraus, welche Schutzimpfungen wann im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll sind. Die Empfehlungen der STIKO gelten als wissenschaftlicher Standard. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.

Nach einer Grundimmunisierung, meist im Säuglings- oder Kleinkindalter, müssen bei vielen Schutzimpfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Einige Impfungen sind auch für spezifische Berufsgruppen oder Personengruppen empfohlen, z. B. für Schwangere.

An wen muss ich mich wenden?

Impfungen führt Ihr Hausarzt bzw. der Kinderarzt durch, Beratungen erfolgen durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

04.10.2012

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen, mit Ausnahme von Reiseimpfungen, übernimmt die Krankenkasse. Für Reiseimpfungen besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Pflicht der Kostenübernahme. Zur Klärung der Frage, inwieweit einzelne Krankenkassen als Zusatzleistung die Kosten für eine Reiseimpfung übernehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

Bemerkungen

Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

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