Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
Nr. 99107005000000Leistungsbeschreibung
Beamte und Selbständige erhalten die Leistungen vom Integrationsamt, gesetzlich Versicherte bekommen die Leistungen der Wohnungshilfe vom Rehabilitationsträger
(z. B. Renten-, Unfall-, Krankenversicherung, Agentur für Arbeit). Gefördert werden zur Sicherstellung der Mobilität auch Umbauten am oder im Haus, die erforderlich sind, damit behinderte Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz erreichen können.
Das können z. B. sein:
- Rampe zum Hauseingang
- Hebebühne
- Aufzug
- Treppenlift.
Gefördert wird auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistungen ist aber, dass die Maßnahme im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des schwerbehinderten Menschen steht. Auch die barrierefreie Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes muss sich verbessern.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine