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Schwerbehindertenausweis beantragen

Nr. 99015007012000

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt durch die örtlich zuständigen Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes/ Passfotos müssen Sie Ihren Namen sowie das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben

Bemerkungen

Fachlich freigegeben am

30.06.2022

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Feststellungsbescheid über Behinderung von mindestens Grad 50 oder entsprechendes Geschäftszeichen
  • Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr)
  • gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (für nicht-deutsche Staatsbürger)

Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsdauer

ca. zwei Wochen

Rechtsbehelf

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