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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Nr. 99146001153005

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:

  • Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
  • Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
  • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B.  Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.

Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf  Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.

 

An wen muss ich mich wenden?

Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 08000 116 016  rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr.

Auf der Internetseite https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat  oder in Gebärdensprache erhalten.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

10.11.201612.07.2022

Welche Gebühren fallen an?

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Wichtige Dinge, die jedoch bei einer Flucht hilfreich sein können sind:

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,

  • Geburts- und Heiratsurkunden,

  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,

  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,

  • Sorgerechtsentscheide,

  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.

Unterstützende Institutionen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

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