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Sozialversicherung - Versicherungspflicht feststellen lassen (Statusfeststellung)

Nr. 99114049080001

Leistungsbeschreibung

Ihre Erwerbstätigkeit kann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung sein.

Wenn Zweifel über die Einordnung bestehen, können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen ein "Statusfeststellungsverfahren" beantragen. Es schafft für die Beteiligten Rechtssicherheit und dient dazu, die Versicherungspflicht feststellen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Deutsche Rentenversicherung Bund - Clearingstelle

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung sollte spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

In folgenden Fällen wird, ohne dass es eines Antrags bedarf, auf Veranlassung der Einzugsstelle über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses entschieden (Obligatorisches Statusfeststellungsverfahren):

  • Der Arbeitgeber erstellt Anmeldungen für
    • den Ehemann, die Ehefrau, den (eingetragenen) Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
    • mitarbeitende Abkömmlinge (Kinder, Enkel oder Urenkel) oder
    • geschäftsführende Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Das Verfahren wird ebenfalls durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheids abgeschlossen.

Fachlich freigegeben am

05.09.2014

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind Kopien aller Verträge, die das bestehende Auftragsverhältnis betreffen (z.B. Vertrag über die Tätigkeit als freier Mitarbeiter oder Handelsvertreter, Honorarvertrag, Lehrvertrag) beizufügen. Ebenso sind alle gegebenenfalls bestehenden Zusatzvereinbarungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungsvereinbarungen beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Während des Anfrageverfahrens entstehen keine Kosten oder Gebühren.

Anträge / Formulare

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