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Sportförderung im Bereich Behindertensport

Nr. 99148110017000

Leistungsbeschreibung

Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das HMdIS eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport,
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden

Rechtsgrundlage

Art. 62a Hessische Verfassung

Rechtsbehelf

Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim HMdIS erhoben werden.

Bemerkungen

Fachlich freigegeben am

19.07.2016

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
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