Sportförderung im Bereich Behindertensport
Nr. 99148110017000Leistungsbeschreibung
Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das HMdIS eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport,
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Rechtsgrundlage
Art. 62a Hessische Verfassung
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim HMdIS erhoben werden.
Bemerkungen
- Sportfelder Behindertensport & Inklusion
(Hessisches Ministerium des Innern und für Sport)
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan