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Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Nr. 99076009131000

Leistungsbeschreibung

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden, Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II.

An wen muss ich mich wenden?

an das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde
  • Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)

Die Versorgungsbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.

Welche Gebühren fallen an?

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie von der Versorgungsbehörde.

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