Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Nr. 99076009131000Leistungsbeschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
- Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden, Pflegezulage jedoch höchstens nach Stufe II.
An wen muss ich mich wenden?
an das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales – Versorgungsamt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sterbeurkunde
- Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (durch Stammbuch)
Die Versorgungsbehörde kann bei Bedarf weitere Unterlagen von Ihnen fordern.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Anträge / Formulare
Antragsformulare erhalten Sie von der Versorgungsbehörde.