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Für das Technische Hilfswerk spenden

Nr. 99137002174000

Leistungsbeschreibung

Die  Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wird als Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und Heimat durch Steuern finanziert (Bundeshaushalt).

Sie können für das THW Spenden ausschließlich über die THW-Stiftung oder die THW-Bundesvereinigung e. V. realisieren .

Die THW-Stiftung und die THW-Bundesvereinigung e. V. sind gemeinnützig. Ihre Spenden können also grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Sie können sowohl Geldspenden als auch Materialspenden leisten.

Mit Spenden an die THW-Stiftung oder an die THW-Bundesvereinigung e. V. fördern Sie

  • das THW bei der Erfüllung seiner Aufgaben im nationalen wie internationalen Zivil- und Katastrophenschutz;
  • Forschungsvorhaben sowie die Zusammenarbeit des THW mit Hochschulen;
  • Maßnahmen der Katastrophenprävention unter anderem im Bereich Umwelt- und Naturschutz;
  • die Gewinnung und Bindung von Nachwuchs für die ehrenamtliche Arbeit des THW.

Ihre Geldspenden können Sie unmittelbar an die THW-Stiftung oder an die THW-Bundesvereinigung e. V. mit der Angabe, ob Sie eine Spendenbescheinigung erhalten möchten, richten. Bei Materialspenden wird empfohlen, sich vorab mit der THW-Bundesvereinigung e. V.in Verbindung zu setzen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sie können einmalig oder regelmäßig spenden.

Fachlich freigegeben am

14.03.2023

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Voraussetzungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die oben angegebene Geldspende-Verfahren dauern nicht länger als vergleichbare Geldüberweisungen. Die Bearbeitungsdauer bei Sachspenden hängen sowohl von Art als auch Umfang der jeweiligen Sachspende ab.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

https://stiftung-thw.de/spenden/

Rechtsbehelf

Da es hier um Spenden an die Stiftung THW beziehungsweise an die THW-Bundesvereinigung e.V. geht, erfolgt gegenüber den Spendenden keine Entscheidung einer Behörde.

Herausgebende Stelle

Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)

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