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Zulassung zum Integrationskurs beantragen

Nr. 99011002007000

Leistungsbeschreibung

Der Integrationskurs vermittelt:

  • deutsche Sprachkenntnisse sowie
  • Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:

  • Allgemeiner Integrationskurs: Dieser Kurs besteht aus 600 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.
  • Spezielle Integrationskurse: Diese Kurse bestehen aus 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Es gibt sie für
    • Frauen
    • Eltern
    • junge Erwachsene, die nicht mehr schulpflichtig sind (Jugendintegrationskurs)
    • Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Alphabetisierungsbedarf (Alphabetisierungskurs)
    • Menschen, die nicht die lateinische Schrift erlernt haben (Zweitschriftlernerkurs)
    • Menschen mit erhöhtem sprachpädagogischem Förderbedarf (Förderkurse)
    • Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel Gehörlose, Sehbehinderte)
  • Intensivkurse: Diese Kurse eignen sich, wenn Ihnen das Sprachenlernen leichtfällt und Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können. Ein Intensivkurs besteht aus 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 30 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs.

Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.

Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihrer Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich beim einem Integrationskursträger anmelden.

Wenn Sie freiwillig am Integrationskurs teilnehmen wollen, müssen Sie die Teilnahme zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Anschließend erhalten Sie den Berechtigungsschein.

Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehörige zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

Fachlich freigegeben am

13.12.2022

Welche Gebühren fallen an?

  • Eigenbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) ab dem 01.08.2022: 2,29 EUR
  • Gesamtkostenbeitrag für den Allgemeinen Integrationskurs 1.603 EUR
  • Gesamtkostenbeitrag für Spezialkurse, zum Beispiel Alphabetisierungskurs mit 1.000 Unterrichteinheiten plus Möglichkeit von 300 Unterrichtseinheiten Wiederholungsstunden: insgesamt 2.977 EUR

Hinweis: Sie können eine Kostenbeitragsbefreiung beantragen.

Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent Ihres geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen: Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ) und des Tests "Leben in Deutschland".

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Teilnahme am Integrationskurs online oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen:

Online:

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs aus.
  • Fügen Sie über die Upload-Funktion die erforderlichen Unterlagen an.
  • Melden Sie sich über Ihr Nutzerkonto an und senden Sie den Antrag ab. Dazu müssen Sie sich identifizieren mit
    • der Online-Funktion Ihres Personalausweises,
    • der Online-Funktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder
    • Ihrem Softwarezertifikat der Steuerverwaltung (ELSTER).
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom BAMF.
  • Melden Sie sich so bald wie möglich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursträger an.
  • Wählen Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können diesen zum Beispiel auf den Internetseiten des BAMF recherchieren (BAMF-NAvI).
  • Sie werden zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zugelassen.

per Post:

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular zusammen mit den Kopien Ihrer erforderlichen Unterlagen an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
    • Die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie anhand Ihrer Postleitzahl über das BAMF-NAvI auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (unter "Behörden").
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung vom BAMF.
  • Melden Sie sich so bald wie möglich mit dem Berechtigungsschein bei einem Kursträger an.
  • Wählen Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe. Sie können diesen zum Beispiel auf den Internetseiten des BAMF recherchieren (BAMF-NAvI).
  • Sie werden zur Teilnahme im Rahmen der verfügbaren Kursplätze zugelassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag zur Teilnahme am Integrationskurs (online oder per Post)
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Integrationskurses stellen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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