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Trennungsgeld für Landesbedienstete

Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes,  Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Trennungsgeld.

An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Bezügestelle (HBS)  in Kassel.

Rechtsgrundlage

Hessisches Reisekostengesetz
Hessisches Umzugskostengesetz
Hessische Trennungsgeldverordnung

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung des Trennungsgeldes.

Fachlich freigegeben am

21.11.2016

Anträge / Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

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