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Trinkwasseruntersuchung

Nr. 99003026058000

Leistungsbeschreibung

Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.

Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.

Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (z.B. Krankenhäuser, Kindergärten, etc.) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.

Außerdem müssen die  Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).

Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.

An wen muss ich mich wenden?

  • das örtlich zuständige Gesundheitsamt
  • das Wasserversorgungsunternehmen oder
  • bei Problemen mit der Trinkwasser-Installation auch an den sonstigen Inhaber oder die sonstige Inhaberin der Wasserversorgungsanlage (z.B. Hausbesitzer)

Wenn Sie hingegen selbst eine Untersuchung des Trinkwassers veranlassen möchten, wenden Sie sich an eine entsprechend qualifizierte Untersuchungsstelle. Jedes Bundesland führt eine Liste der im jeweiligen Land zugelassenen Untersuchungsstellen, die die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Bei diesen können Sie Ihr Trinkwasser auf eigene Kosten untersuchen lassen.

Nehmen Sie die Probe nicht selbst, das Probennahmeverfahren ist standardisiert. Eine falsche Probennahme verfälscht die Analyse.

Unter den nachfolgend aufgeführten Links können die aktuellen Versionen der hessischen Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen sowie ein Auszug der in der hessischen Landesliste aufgeführten Trinkwasseruntersuchungsstellen, die für den Parameter Legionella spec akkreditiert sind, heruntergeladen werden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

25.10.2016

Trinkwasser in Rodenbach

Wasserversorgung

Die Versorgung mit Wasser erfolgt durch die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH . 

Bei auftretenden Schäden oder Störungen in der Wasserversorgung verständigen Sie die:

Kreiswerke Main-Kinzig GmbH
Barbarossastraße 26 
63571 Gelnhausen 
 
www.kreiswerke-main-kinzig.de 
 
Störungsdienst Wasser: 06051 84-297
Beratung:                         06051 84-2000
Wasseranschluss:           06051 84-339
Wasseranalysen:            06051 84-326 

Bei Störfällen und Wasserrohrbrüchen außerhalb der Dienststunden sind die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH unter der Rufnummer 06183/2232 zu erreichen, oder der Betriebshof Langenselbold, Telefon 06184-7097, zu verständigen.
 
Trinkwasseranalyse der Kreiswerke Main-Kinzig

Abwasserbeseitigung

Zuständig für die öffentliche Kanalisation und Abwasserbeseitigung ab der jeweiligen Grundstücksgrenze ist der

Gemeindevorstand Rodenbach
Buchbergstraße 2
63517 Rodenbach
Telefon: 06184-599-0

Bei Störungen innerhalb des eigenen Grundstücks bieten Privatfirmen ihre Dienste an.
Adressen und Rufnummern finden Sie im Branchenfernsprechbuch und im Anzeigenteil der Tageszeitungen.

Welche Gebühren fallen an?

  • für amtliche Trinkwasseruntersuchungen aufgrund einer Verbraucherbeschwerde: Keine
    Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt.
  • Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersuchung durch anerkannte Trinkwasserlaboratorien informiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.
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