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Umschulung wegen Berufskrankheit

Nr. 99065006058000

Leistungsbeschreibung

Sie leiden an einer Berufskrankheit und möchten oder können nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten? Wenn Sie erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf.

Hinweis: Möglich sind auch andere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen). Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Umschulungen finden meist in Berufsförderungswerken statt. Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie auch eine Rente erhalten.

Je nachdem, von welchem Beruf aus Sie sich in welchen umschulen lassen, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern.

An wen muss ich mich wenden?

An die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese sind

  • die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
  • die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Ansprechpartner für die berufliche Rehabilitation bei Berufskrankheiten ist der Berufshelfer/die Berufshelferin. Berufshelfer, auch Reha-Manager/Reha-Managerin genannt, sind medizinisch und berufskundlich ausgebildete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, die für jeden Einzelnen die besten Rehabilitationsmaßnahmen zu finden versuchen und Sie beim beruflichen Wiedereinstieg unterstützen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

28.05.2013

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fragen Sie Ihre Berufshelferin/Reha-Managerin oder Ihren Berufshelfer/Reha-Manager, welche Dokumente Sie benötigen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.

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