Umzugskosten für Landesbedienstete
Leistungsbeschreibung
Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.
An wen muss ich mich wenden?
An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.
Fachlich freigegeben am
Anträge / Formulare
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.