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Zuschüsse zur Beratung für die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen

Nr. 99132011027000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe können Zuschüsse für eine fachkundige Unternehmensberatung erhalten.

Der Zuschuss zu einer fachkundigen Beratung soll dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern. Bei Jungunternehmen soll die Bestandsfestigkeit der Gründung gesichert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Zuschuss, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen.

Gefördert werden grundsätzlich allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung.
Darüber hinaus können auch spezielle Beratungen gefördert werden, wie beispielsweise:

  • in Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
  • in Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
  • in Unternehmen, die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Alter und dem Standort des Unternehmens, das die Beratung in Anspruch nehmen möchte:

  • Jungunternehmen (maximal 2 Jahre am Markt): bis zu EUR 4.000,
  • Bestandsunternehmen (mehr als 2 Jahre am Markt): bis zu EUR 3.000.

Die Fördersätze betragen:

  • neue Bundesländer: 80 Prozent,
  • Region Lüneburg: 60 Prozent,
  • alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig: 50 Prozent,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort: 90 Prozent Zuschuss auf ein maximales Beraterhonorar von 3.000 EUR.

Nicht förderfähig sind beispielsweise Beratungen,

  • die ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden,
  • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen durch den Berater gerichtet ist,
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung, wenn:

  • Sie selbst unternehmensberatend tätig sind oder tätig werden wollen,
  • Sie die Beratung für ein Unternehmen in Anspruch nehmen, an dem Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind,
  • gegen das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist beziehungsweise wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen,
  • Ihr Unternehmen gemeinnützig ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung: Spätestens 3 Monate nach Informationsgespräch (bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Vorlage des Verwendungsnachweises: spätestens 6 Monate nach Erhalt der Inaussichtstellung

Fachlich freigegeben am

20.11.2018

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beratungsbericht
  • Beraterrechnung
  • Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug)
  • Bestätigungsschreiben eines regionalen Ansprechpartners (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)

Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Bewilligung und Auszahlung innerhalb weniger Tage erfolgen.

 

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Mit der Beratung darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Ein Beratungsvertrag darf ebenfalls nicht vor Antragstellung abgeschlossen werden.

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