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Verdacht auf Impfschadensfall melden

Nr. 99003031016000

Leistungsbeschreibung

Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.

An wen muss ich mich wenden?

An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt

Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Weitere Informationen:

 

Fachlich freigegeben am

13.05.2013

Welche Gebühren fallen an?

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