Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln (Versandapotheke) Erlaubnis
Nr. 99005002005000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
- Versandhandel von Arzneimitteln
(Regierungspräsidiums Darmstadt)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) führt ein Versandapothekenregister, in dem alle deutschen Apotheken mit einer Versandhandelserlaubnis aufgeführt sind. An diese Händler vergibt das DIMDI ein Sicherheitslogo, das die Anbieter auch auf ihrer Homepage abbilden können. Verbraucher können das Versandapothekenregister auf der Homepage des DIMDI einsehen.
- Versandapothekenregister
(Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DIMDI) - Rechtlicher Hintergrund
Bemerkungen
EU-Sicherheitslogo
Das EU-Sicherheitslogo finden Sie auf Webseiten von Internet-Arzneimittelhändlern, die im Versandhandels-Register erfasst sind.
Für sich allein besitzt es noch keine Aussagekraft. Aber mit drei einfachen Schritten verringern Sie das Risiko, auf Webseiten unseriöser Anbieter zu bestellen:
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (Formular)
- Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 150,00 Euro
Anträge / Formulare
Das Antragsformular finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter „Apotheken“
- Apotheken werden regelmäßig behördlich überwacht
(Regierungspräsidium Darmstadt)
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.