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Versteigerer: Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung

Nr. 99050058108000

Leistungsbeschreibung

Als besonders sachkundiger Versteigerer können Sie sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen.

Die Bestellung kann allgemein ausgesprochen oder auf bestimmte Arten von Versteigerungen beschränkt werden, soweit für diese ein Bedarf an Versteigerungsleistungen besteht. Sie kann auch inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung versehen und mit Auflagen verbunden werden. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gewerbebehörde der Kreisfreien Stadt oder des Kreises, in dem die Versteigerin oder der Versteigerer ihren/seinen Wohn-/ bzw. Betriebssitz hat.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

05.09.2014

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag

Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Abschriften von Zeugnissen
  • Nachweis der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs.1 GewO
  • Nachweise der besonderen Sachkunde (Dokumentation durchgeführter Arbeiten, beispielsweise erstellte Gutachten, Liste durchgeführter Auktionen)
  • eventuell Bestätigung des Nachweises der besonderen Sachkunde durch ein neutrales und sachkundiges Gremium (z.B. IHK Bonn/Rhein-Sieg)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller die letzten 3 Jahre seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Auskunft aus dem  Vollstreckungsportal des Amtsgerichtes Hünfeld
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbeanmeldung

Welche Gebühren fallen an?

306,00 Euro

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