Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall
Nr. 99006035169002Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:
- Hersteller
- Bezeichnung
- Herstellnummer
- Baujahr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Schadeneintritt,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.