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Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

Nr. 99006035169002

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Verfahrensablauf

Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:

  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Herstellnummer
  • Baujahr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Schadeneintritt,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

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