Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Nr. 99006035169001Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.