Sprungziele
Seiteninhalt

A-Z mein Anliegen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Nr. 99006035169001

Leistungsbeschreibung

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Verfahrensablauf

Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
Die Anzeige kann online erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Seite zurück Nach oben