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Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades beantragen

Nr. 99108044080000

Leistungsbeschreibung

Bedienstete des Landes Hessen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen unverzinslichen Vorschuss auf das Gehalt/die Bezüge zum Zweck des Erwerbs eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) beantragen. Damit möchte das Land Hessen die Fahrrad-Mobilität fördern.

Die genaue Höhe dieses Vorschusses ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen und auf EUR 2.600 begrenzt. Er kann in individuellen Raten (max. dreißig Monatsraten), deren Höhe ebenfalls von individuellen Voraussetzungen abhängen, zurückgezahlt werden.

Das hierfür zur Verfügung stehende Gesamtbudget ist jährlich auf 1% der veranschlagten Personalausgaben begrenzt. Die Anträge werden entsprechend des Eingangsdatums bearbeitet.

Versorgungsempfänger/innen und Praktikanten/-innen sind nicht antragsberechtigt.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten, der gewünschten Vorschusshöhe sowie den gewünschten Monatsraten.

  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit einem Kaufbeleg ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und legt die tatsächliche Vorschusshöhe sowie die Monatsraten fest.
  • Die Auszahlung des Vorschusses erfolgt auf Ihr Gehaltskonto.
  • Die Monatsraten werden bis zur vollständigen Vorschusstilgung von Ihren Dienstbezügen bzw. Gehaltszahlungen abgezogen.

Voraussetzungen

  • Landesbedienstete mit Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Entgelt
  • Arbeitnehmer/innen und Auszubildende: ungekündigtes Arbeits oder Ausbildungsverhältnis und Beendigung der arbeits- bzw. tarifvertraglichen Probezeit
  • Erwerb eines Fahrrades, Drei oder Liegerades, Lastenrades, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung
  • Antragstellung innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendungen (Kauf und Bezahlung)
  • Gesicherte Tilgung des Vorschusses
  • Das jährlich zur Verfügung stehende Budget wurde noch nicht aufgebraucht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kaufbeleg über den entgeltlichen Erwerb eines Fahrrades.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendung (Fälligkeitsdatum auf der Rechnung) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle

Über die Vorschussanträge entscheidet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

30.07.2020
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